Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will noch im Juli einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch ins Kabinett bringen. Das kündigte die SPD-Vorsitzende am Donnerstag in Berlin an, als Union und SPD ihr 34 Punkte umfassendes Reformpaket präsentierten. Federführend seien das Arbeits- und das Innenministerium, beteiligt auch Bau- und Finanzministerium samt Zoll, wie die Deutsche Presse-Agentur meldet.

„Dazu haben wir uns im Ressortkreis mit vielen zuständigen Ministerinnen und Ministern zusammengeschlossen, um hier einen konsequenten Plan vorzulegen“, sagte Bas laut einer Meldung, die unter anderem finanzen.net veröffentlichte. „Denn wer das System missbraucht, der muss eben auch mit Folgen rechnen.“ Der Plan solle die Kommunen entlasten und den Behörden vor Ort schärfere Instrumente an die Hand geben. Ein Kernelement laut Beck-Aktuell: Sozialleistungen sollen künftig an den rechtmäßigen und nicht mehr nur an den gewöhnlichen Aufenthalt gekoppelt sein.

Wer das System missbraucht, der muss eben auch mit Folgen rechnen.
- Bärbel Bas, Bundesarbeitsministerin, in Berlin

Parallel zur Ankündigung nahm zum 1. Juli in Nürnberg ein neues Kompetenzzentrum der Bundesagentur für Arbeit die Arbeit auf. 72 Beschäftigte sollen die Jobcenter im Kampf gegen organisierten Betrug unterstützen, wie die Frankfurter Rundschau berichtet. Fünf weitere Regionalstellen sind bis 2027 geplant. Kernaufgabe ist der bundesweite Datenabgleich, damit Bürgergeld-Beziehende nicht mehr parallel in mehreren Kreisen Leistungen kassieren können.

110.000 Verdachtsfälle - fünf Millionen Empfänger

Als Größenordnung nennt die Bundesagentur 110.000 Verdachts- oder festgestellte Missbrauchsfälle im Jahr 2025 - bei über fünf Millionen Menschen, die die Grundsicherung beziehen. BA-Vorstandsmitglied Vanessa Ahuja verortete das Problem gegenüber der Frankfurter Rundschau nüchtern: „Kriminelle Strukturen treten nicht massenhaft, aber auch nicht nur in Einzelfällen auf.“ Ahuja fordert, künftig die Hintermänner organisierten Sozialbetrugs stärker in die finanzielle Haftung zu nehmen und nicht nur einzelne Bezieher zurückzufordern.

Zusätzlich greifen seit dem 1. Juli die verschärften Sanktionen der jüngsten Grundsicherungsreform. Nach drei unentschuldigt versäumten Meldeterminen kann der Regelsatz komplett gestrichen werden, auch Vermittlungsverweigerung wird schneller sanktioniert. Diese Regeln stehen in einem eigenen Gesetz, laufen aber inhaltlich in dieselbe Richtung wie der geplante Aktionsplan.

EU-Freizügigkeit als offene Flanke

Nicht alle in der Fachwelt teilen die Zuversicht der Ministerin. Jobcenter-Sprecher Stefan Graaf gab in der Frankfurter Rundschau zu bedenken, dass rein nationale Maßnahmen bei europäischer Arbeitnehmerfreizügigkeit an Grenzen stoßen: Rund die Hälfte der Leistungsbezieher habe keinen deutschen Pass, viele hielten sich nach EU-Recht rechtmäßig im Land auf. Die geplante Kopplung an rechtmäßigen Aufenthalt greift genau hier - ihre praktische Wirkung wird sich erst zeigen, wenn Kabinettsvorlage und Gesetzentwurf auf dem Tisch liegen.

Der Sozialleistungs-Aktionsplan ist eines von 34 Vorhaben, auf die sich Bundeskanzler Friedrich Merz und Vizekanzler Lars Klingbeil am Mittwoch im Kanzlergarten geeinigt hatten. Das Kabinett soll ihn Ende Juli oder Anfang August beschließen. Bas verband ihre Ankündigung mit einem zweiten Schwerpunkt: 2,8 Millionen junge Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss sollen über Ausbildungsprogramme und Teilqualifikationen einen zweiten Anlauf am Arbeitsmarkt bekommen.