Der von Union und SPD im Kanzlergarten angekündigte Punkt fünf des Reformpakets war am Donnerstag beim Blick auf Steuern und Rente fast untergegangen, entwickelt sich aber zum politisch heikelsten Teil des Beschlusses: Die Bundesregierung will per Bundesgesetz verhindern, dass Bundesländer private Mietwohnungsbestände vergesellschaften. Adressiert ist damit vor allem Berlin, wo die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWE) 2021 mit 58 Prozent einen Volksentscheid gewann und derzeit an einem Vergesellschaftungsgesetz arbeitet. Die Initiative hat am Donnerstagabend angekündigt, gegen jedes solche Bundesgesetz vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Kanzler Friedrich Merz (CDU) begründete den Schritt im Kanzlergarten mit dem Signal an internationale Investoren: „In der ganzen Welt wird gefragt, was ist in Deutschland los, müssen wir in Deutschland mit Enteignungen rechnen.“ Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) hatte den Satz „Wir wollen bauen, nicht enteignen“ zur Überschrift des Wohnungsteils gemacht. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) erklärte bereits vor Wochen, Vergesellschaftungen schafften keinen neuen Wohnraum, wie der Tagesspiegel dokumentiert. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) nannte die Regelung eine überfällige Reaktion auf die Sorgen unionsgeführter Länder um Investitionssicherheit.

Vergesellschaftungen auf Landesebene lassen sich nicht durch ein einfaches Bundesgesetz verbieten.
- Karla Hildebrandt, Sprecherin „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWE)

Aus Sicht der DWE ist der Berliner Volksentscheid der eigentliche Grund für den Bundesbeschluss. Sprecherin Karla Hildebrandt sagte dem Jacobin-Magazin, das Vorhaben sei ein „Frontalangriff auf das Grundgesetz“. Rückendeckung bekommt die Initiative vom Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger, der 2025 den Vorentwurf des DWE-Vergesellschaftungsgesetzes verfasst hat. Klinger verweist im Tagesspiegel auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen ausdrücklich zulässt, und hält eine Sperre durch einfaches Bundesgesetz für verfassungswidrig. Nötig wäre demnach eine Grundgesetzänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit - die Merz im aktuellen Bundestag rechnerisch nicht hat.

Timing zielt auf Berliner Wahl im September

Der Zeitplan ist eng: Am 20. September wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus. Linke und Grüne führen dort laut jüngsten Umfragen und haben angekündigt, ein Vergesellschaftungsgesetz nach der Wahl vorzulegen. Genau dieses Fenster will die Bundesregierung mit dem Verbotsgesetz schließen. Gegen die Ankündigung hatten sich am 2. Juli bereits rund 500 Menschen vor dem Willy-Brandt-Haus versammelt. Die Berliner SPD steht damit im Konflikt zwischen Parteibasis und Koalitionsführung, die im Bund an dem Verbot mitgestrickt hat.

Als Kompensation kündigt die Koalition eine bundeseigene „Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen“ (WBG) an, die vor allem in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt neue Bestände errichten und den seriellen Wohnungsbau fördern soll. Konkrete Volumina, Kapitalausstattung oder Zielzahlen nannte die Koalition am Donnerstag nicht. Der Deutsche Mieterbund hatte ähnliche Instrumente in der Vergangenheit als sinnvoll, aber nur ergänzend zu Regulierungsinstrumenten bezeichnet.

Verfassungsrechtlich läuft die Sache damit auf einen Präzedenzstreit hinaus, den in Karlsruhe niemand mehr abwenden dürfte, sobald der Gesetzentwurf im Bundestag liegt. Bauministerin Hubertz kündigte an, den Entwurf noch vor der Sommerpause einzubringen. Bis das Verfassungsgericht entscheidet, dürfte in Berlin ohnehin ein neues Parlament tagen - und die Frage, ob der Volksentscheid von 2021 nach fünf Jahren in ein Landesgesetz mündet, dürfte diesen Herbst zum wichtigsten wohnungspolitischen Streit im Bund werden.