Der Europäische Gerichtshof hat der Bundesregierung am Donnerstag einen jahrelangen Streit mit der EU-Kommission abgenommen: Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland ist keine staatliche Beihilfe. In der Rechtssache C-242/24 P bestätigte der EuGH in Luxemburg die Entscheidung der Vorinstanz aus dem Januar 2024 und wies das Rechtsmittel der Kommission zurück.

Der Fall reicht bis 2021 zurück. Damals hatte die EU-Kommission das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) als staatliche Beihilfe eingestuft, sie zwar bis Ende 2026 genehmigt, aber jede Fortentwicklung des Gesetzes unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt. Deutschland zog dagegen vor Gericht, mit dem Argument, die Förderung werde nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern über eine Umlage der Netzbetreiber finanziert. Das EU-Gericht folgte dieser Sicht Anfang 2024. Die Kommission legte Rechtsmittel ein, doch bereits im Oktober 2025 hatte der zuständige Generalanwalt am EuGH empfohlen, die Berufung zurückzuweisen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) reagierte umgehend. Vorsitzende Kerstin Andreae sprach von einem „wichtigen Schritt für die Energiewirtschaft“, das Urteil könne den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung „deutlich erleichtern“. Die vom Bundeshaushalt unabhängige Umlagenfinanzierung sei der ausschlaggebende Faktor für die Entscheidung des Gerichts gewesen.

Das EuGH-Urteil ist ein wichtiger Schritt für die Energiewirtschaft und könnte den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung deutlich erleichtern.
- Kerstin Andreae, BDEW-Vorsitzende

Was das Urteil für die KWKG-Novelle bedeutet

Die aktuelle Fassung des KWKG läuft Ende 2026 aus. Ohne staatlichen Beihilferahmen kann der Bundestag die Neuauflage künftig ohne Notifizierung in Brüssel gestalten - was den Zeitplan für die überfällige Novelle spürbar entlastet. Andreae forderte die Bundesregierung auf, „zügig“ eine Novelle auf den Weg zu bringen und die vorläufige Zusagenregelung für Anlagen im Bau bis 2029 rechtssicher abzusichern. Der BDEW hatte die Novelle bereits als seit 2025 überfällig kritisiert, weil die Rechtsunsicherheit Investitionen gebremst habe.

Für die Branche geht es um erhebliche Kapazitäten. KWK-Anlagen in Deutschland verfügen nach BDEW-Angaben über rund 56 Gigawatt thermische Leistung und decken damit einen Großteil der regelbaren Erzeugungskapazität ab. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) hatte bereits nach dem EuG-Urteil im Januar 2024 auf eine zügige Neuregelung gedrungen und Vorschläge für die Einbindung in die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung angekündigt.

In der Kraft-Wärme-Kopplung entstehen Strom und Wärme im selben Prozess. Die Anlagen speisen einen erheblichen Anteil der Fernwärme in deutschen Städten - Berlin, Hamburg oder München wickeln ihre Netze überwiegend über KWK-Kraftwerke ab. In der Debatte um die Versorgungssicherheit während der Energiewende gilt der Erhalt und die Modernisierung dieser Anlagen als Schlüsselelement, weil sie flexibel Lücken bei Wind- und Solarstrom füllen können.