Zum 1. Juli tritt die grundlegende Umgestaltung des Bürgergelds zur „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in Kraft. Aus der Geldleistung Bürgergeld wird das Grundsicherungsgeld, die Regeln für Vermittlung, Sanktionen und Vermögensprüfung werden verschärft. Der Bundestag hatte das Gesetz Anfang März mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition beschlossen, der Bundesrat billigte es am 27. März. Betroffen sind knapp vier Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Wichtigste Neuerung ist die Rückkehr zum Vermittlungsvorrang: Jobcenter sollen wieder zuerst prüfen, ob eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist, bevor Qualifizierung oder Weiterbildung angeboten werden. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) verteidigte den Kurs im Bundestag mit dem Verweis auf 600 Millionen Euro zusätzliche Mittel für den Vermittlungshaushalt. „Wer arbeiten kann, soll künftig schneller in Arbeit vermittelt werden“, heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium.
Es ist nicht wahr, dass es beim Bürgergeld massiven Missbrauch gab. Die Debatte hat sich verschoben - jetzt regieren Vorurteile.
Sanktionen, Vermögen, Karenzzeit
Bei Pflichtverletzungen greift künftig eine einheitliche Kürzung des Regelbedarfs von 30 Prozent für drei Monate. Wer einen zweiten Meldetermin ohne wichtigen Grund versäumt, verliert 30 Prozent für einen Monat; nach drei versäumten Terminen kann die Leistung einschließlich der Kosten für Unterkunft komplett wegfallen. Bei einer Arbeitsablehnung entfällt der Regelbedarf für mindestens einen, maximal zwei Monate. Die einjährige Karenzzeit auf Vermögen und Wohnkosten, die unter der Ampel eingeführt worden war, fällt vollständig weg. Der pauschale Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro plus 15.000 Euro je weiterer Person wird durch altersgestaffelte Freibeträge ersetzt.
Für Alleinerziehende sinkt die Altersgrenze, ab der eine zumutbare Erwerbstätigkeit erwartet wird, vom vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes auf 14 Monate. Auch die Nachweispflichten verschärfen sich: Wer Grundsicherungsgeld beantragt, muss Eigenbemühungen konkret dokumentieren; die pauschale Angabe „auf Arbeitssuche“ genügt nicht mehr. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet dagegen die Bezugszeiten weiterhin voll als Wartezeitmonate an.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund bewertet die Reform gespalten. „Wenn statt Arbeitslosigkeit die Arbeit finanziert wird, ist das im Grundsatz positiv“, sagte Referent Martin Künkler bei der Anhörung im Sozialausschuss. DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnte hingegen im Handelsblatt vor einem Generalverdacht gegen Leistungsberechtigte. Der Paritätische Wohlfahrtsverband um Vorstand Katja Kipping wies darauf hin, dass jede dritte Sanktion Haushalte mit Kindern treffe. Die taz zitierte die Verbandschefin mit der Warnung, im Extremfall drohe Obdachlosigkeit. Die Bundesagentur für Arbeit hat für die Umstellung 21 zentrale Fachweisungen aktualisiert; die technische Umstellung in den Jobcentern soll bis September abgeschlossen sein.