Der Deutsche Bundestag stimmt am Freitag über das Gebäudemodernisierungsgesetz von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ab. Die schwarz-rote Koalition kippt damit die 65-Prozent-Pflicht aus dem Heizungsgesetz der Ampelregierung. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig, müssen aber ab 2029 anteilig mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden. Die dritte Lesung ist für den späten Vormittag angesetzt, wie das Bundestagsarchiv mitteilt.
Die 65-Prozent-Regel der Ampel verpflichtete Neubauten und ausgetauschte Anlagen seit 2024, ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen zu beziehen - üblicherweise über Wärmepumpen, Fernwärme oder Hybridsysteme. Reiche nannte diese Vorgabe wiederholt einen „Zwang zur Wärmepumpe“ und schrieb den Wegfall mit SPD-Zustimmung in den Koalitionsvertrag.
An die Stelle der 65-Prozent-Pflicht tritt die sogenannte Bio-Treppe: ab 2029 zehn Prozent klimaneutraler Anteil, 2030 fünfzehn Prozent, 2035 dreißig Prozent, 2040 sechzig Prozent. Für Bestandsanlagen greift ab 2028 eine Grüngasquote von zunächst bis zu einem Prozent. „Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, sagte Reiche laut Handelsblatt vor der Abstimmung. Bis Anfang Dezember muss die Regierung eine Verordnung zu klimaneutralen Brennstoffen nachreichen; 2030 folgt eine Evaluierung des Klimabeitrags.
Die Bundesregierung heizt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Klimakrise weiter kräftig an.
Grüne, Linke und Umweltverbände laufen Sturm. Fraktionsvize Verlinden warf der Koalition gegenüber dem Handelsblatt vor, fossile Heizungen „auf Dauer“ zu ermöglichen. BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend verband den Vorwurf mit dem Wetter: „Die Hitzewellen dieses Sommers sind ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz.“ Die Linke hatte bereits im Juni mit einer Klage in Karlsruhe gedroht, sollte die Reform die 65-Prozent-Vorgabe streichen. In dritter Lesung liegt zudem ein Entschließungsantrag der AfD vor.
Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter
Umweltverbände warnen, dass günstige Gasheizungen in Mietwohnungen langfristig teuer werden. Über den steigenden CO2-Preis und die anteiligen Biogas-Kosten könnten Vermieter die Belastungen über die Modernisierungsumlage weitergeben. Wie wir am 12. Juni berichteten, hatte der Bundesrat mehrheitlich Nachbesserungen im sozialen Bereich verlangt und eine bilanzielle Betrachtung für große Wohnungsgesellschaften gefordert. Die Koalition setzte den Regierungsentwurf am Freitag über einen Verfahrensantrag als zusätzlichen Tagesordnungspunkt.
Was nach der Abstimmung folgt
Nach dem Bundestag geht das Gesetz in den Bundesrat, der die Länderkammer bereits im Juni um Änderungen gebeten hatte. Bis Anfang Dezember muss die Bundesregierung die Verordnung zu klimaneutralen Brennstoffen vorlegen, damit die Bio-Treppe technisch funktioniert - andernfalls fehlt Handwerksbetrieben und Herstellern die Grundlage, um die 2029er Quote umzusetzen. Die Evaluierung 2030 entscheidet dann, ob der Gebäudesektor mit dem neuen Regime seine Klimaziele überhaupt erreichen kann.