Zum 1. Juli steigen die Renten in Deutschland um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert, mit dem jeder erworbene Entgeltpunkt in einen Zahlbetrag umgerechnet wird, klettert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten damit die vierte Anpassung von über vier Prozent binnen fünf Jahren. Das Kabinett hatte die Verordnung im April auf Vorlage von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) beschlossen.

Bas verwies bei der Verkündung im März auf den Kopplungsmechanismus zwischen Löhnen und Renten. „Die gute Lohnentwicklung führt erneut zu einer spürbaren Rentenanpassung, mit der die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente zum Ausdruck kommt“, sagte die Ministerin laut Mitteilung ihres Hauses. Grundlage der Berechnung war ein Anstieg der beitragspflichtigen Löhne 2025 um 4,25 Prozent - deutlich über der Erwartung des Rentenversicherungsberichts vom vergangenen Dezember, der noch mit 3,73 Prozent kalkuliert hatte.

Ordentliche Renten sind kein Luxus, sondern eine Frage der Leistungsgerechtigkeit für die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben.
- Bärbel Bas, Bundesarbeitsministerin (SPD)

Was in der Auszahlung ankommt

Konkret bedeutet die Anpassung: Wer bislang 1.000 Euro Bruttorente bezog, bekommt ab Juli 1.042,40 Euro. Bei 1.500 Euro sind es 1.563,60 Euro, bei 2.000 Euro 2.084,80 Euro. Der Eckrentner mit 45 Beitragsjahren zu Durchschnittsverdienst erhält nach Berechnung des Ministeriums etwa 77,85 Euro mehr pro Monat, seine Standardrente liegt damit rechnerisch bei rund 1.913 Euro. Das Rentenniveau bleibt bei 48 Prozent - die sogenannte Haltelinie hatte die schwarz-rote Koalition mit dem Rentenpaket 2025 bis zum Jahr 2031 verlängert.

In der Union wächst die Debatte um die Finanzierbarkeit. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt seit Januar bei 18,7 Prozent, die Deutsche Rentenversicherung erwartet in ihrer mittelfristigen Vorausberechnung einen Anstieg auf über 20 Prozent bis Anfang der dreißiger Jahre. Bas selbst hält den Ausbau der Betriebsrente und den Umbau des Bürgergelds zum Grundsicherungsgeld, der ebenfalls am 1. Juli in Kraft tritt, für die dringlicheren Baustellen.

Für Neurentnerinnen und Neurentner wirkt die Anpassung ab dem Auszahlungstermin Ende Juli, für Bestandsrentner ab dem 1. Juli. Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, muss niemand einen Antrag stellen; die Umstellung erfolgt automatisch. Zugleich weist die Behörde darauf hin, dass durch die Erhöhung mehr Rentner in die Steuerpflicht rutschen können - der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro.