In der Europäischen Union greift ab dem 1. Juli eine Zollreform, die vor allem Kundinnen und Kunden asiatischer Billigplattformen wie Temu, Shein und AliExpress betrifft. Die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Warensendungen aus Drittstaaten entfällt. Stattdessen wird pro Warenkategorie in einer Sendung ein pauschaler Zoll von drei Euro erhoben, wie die Generalzolldirektion am 29. Juni mitteilte. Einfuhrumsatzsteuer und eine Servicegebühr des Paketdienstes, aktuell 7,50 Euro bei DHL und Deutscher Post, kommen obendrauf.

Der Rat der Europäischen Union hatte die Regelung am 11. Februar formell beschlossen. Sie gilt zunächst bis zum 30. Juni 2028; danach soll eine zentrale EU-Zolldatenplattform übernehmen, über die reguläre Zolltarife greifen. Als Anlass benennt Brüssel die Paketflut aus China: 2024 erreichten laut EU-Kommission rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen die Union, gut 91 Prozent davon aus China, überwiegend über Plattformen wie Temu und Shein.

Drei Euro pro Warenart, nicht pro Paket

Für Verbraucher entscheidend ist die Zählweise. Die drei Euro fallen nicht pro Paket an, sondern für jede unterschiedliche Warenkategorie in der Sendung, wie das Fachportal t3n unter Berufung auf die neue EU-Regel schreibt. Die Generalzolldirektion illustriert das an einem Beispiel: Für vier Paar Socken werden einmal drei Euro fällig. Enthält die Sendung dagegen „vier Paar Socken, ein Plüschtier und ein Mobiltelefon-Ladekabel, würden neun Euro erhoben“. Nach Berechnungen des Verbraucherportals Biallo bedeutet die Reform im Niedrigpreissegment Preissteigerungen zwischen 30 und 75 Prozent, besonders bei Kleinstsendungen wie Kabeln, Handyhüllen oder einzelnen Adaptern.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Reform grundsätzlich, hält den Zeitplan aber für zu weich. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth verweist auf die Vereinigten Staaten, wo nach Einführung ähnlicher Gebühren die Nachfrage nach der Temu-App drastisch eingebrochen sei. Der Verband beziffert den Wettbewerbsnachteil deutscher Händler gegenüber chinesischen Plattformen mit vergleichbaren Produkten auf 20 bis 30 Prozent pro Artikel.

Es muss schneller gehen. Nicht erst 2028, sondern bereits 2026.
- Stefan Genth, HDE-Hauptgeschäftsführer, zur Übergangsregelung

Auch Altbestellungen können teurer werden

Die Regelung wirkt nicht nur nach vorn. Bestellungen aus dem Zeitraum vor dem 1. Juli sind ebenfalls betroffen, sobald die Ware nach dem Stichtag in die EU eingeführt wird, wie die Generalzolldirektion ausdrücklich festhält. Ob Plattformen wie Temu und Shein die Zusatzkosten an ihre Kundinnen weitergeben oder aus Wettbewerbsgründen abfedern, bleibt offen. Für November hat die EU-Kommission zudem eine weitere Bearbeitungsgebühr angekündigt, deren Höhe noch nicht feststeht - eine dritte Kostenschicht neben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.